Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen und die Voraussetzungen für den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind im Psychotherapeutengesetz verankert. In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) hat das Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes die einzelnen Ausbildungsbestandteile spezifiziert.

Die Zusatzqualifikation „Gruppenpsychotherapie“ sowie die Zusatzqualifikation „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten ist in der Psychotherapie-Vereinbarung des gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt.

Informationen zur Doppelapprobation in PP/KJP

In Baden-Württemberg ist es für Psychologinnen und Psychologen möglich, eine Doppelapprobation zu absolvieren. Dabei werden Ihnen bis zu 2/3 der Ausbildungsinhalte der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie-Ausbildung auf die Psychologische Psychotherapie-Ausbildung angerechnet. Andersherum ist es ebenfalls möglich, nach einer Psychologischen Psychotherapie- Ausbildung die Ausbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu absolvieren und sich dann auch bis zu 2/3 der ersten Ausbildung anerkennen zu lassen.



Bitte beachten Sie: am Fakip ist die Absolvierung der Doppelapprobation sowie der Zusatzqualifikation „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie“ nicht möglich.

Überblick über die Ausbildungsbausteine

Die Ausbildung gliedert sich in folgende Abschnitte:

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst 600 Stunden. Sie findet überwiegend in Form von Wochenendseminaren statt. Darin werden Grundkenntnisse der psychotherapeutischen Tätigkeit und Methoden der Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen vermittelt. Die Vermittlung der Inhalte erfolgt praxisnah und zugleich orientiert am aktuellen Forschungsstand. Die psychotherapeutischen Methoden und Techniken werden intensiv, z. B. in Kleingruppen und in Form von Rollenspielen eingeübt. Das Curriculum erstreckt sich über drei Jahre und wird nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) durchgeführt. Die Theorieseminare des ersten, zweiten und dritten Lehrjahres können Sie dem Standardlehrplan entnehmen.

Praktische Tätigkeit

Die praktische Tätigkeit umfasst mindestens 1800 Stunden und dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der psychotherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Die praktische Tätigkeit ist in Abschnitten von mindestens jeweils drei Monaten abzuleisten und gliedert sich in zwei Abschnitte:

1. Mindestens 1200 Stunden in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen klinischen Einrichtung

2. Mindestens 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung oder Praxis, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen dient


Eine Liste mit den Kliniken und Praxen, in denen die praktische Tätigkeit absolviert werden kann, finden Sie hier.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung dient dem Erwerb von praktischen Kompetenzen in der verhaltenstherapeutischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Es sind mindestens 600 Behandlungsstunden unter Supervision (mit mindestens 100 Gruppensupervisionsstunden sowie 50 Einzelsupervisionsstunden) abzuleisten. Die ambulanten verhaltenstherapeutischen Behandlungen werden in unserer Institutsambulanz durchgeführt.

Selbsterfahrung

Die Selbsterfahrung dient der Reflexion und Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das verhaltenstherapeutische Erleben und Handeln, unter Berücksichtigung biographischer Aspekte, wie zum Beispiel spezifische eigene Erfahrungen in Kindheit und Jugend. Sie umfasst 120 Stunden.

Prüfung

Voraussetzung für den Fachkundenachweis ist die Absolvierung der staatlichen Prüfung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 des Psychotherapeutengesetzes.
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil.

Beispielhafter Ausbildungsplan für 3-jähriges Curriculum