Zulassungsvoraussetzungen

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung mit folgenden Abschlüssen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 PsychThG (Stand August 2020; siehe auch Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart für den aktuellen Stand):

  • eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie („Dipl.-Psych.“) oder ein Masterabschluss in Psychologie, der 120 ECTS umfasst und das Fach „Klinische Psychologie“ einschließt. Hierbei wird ein Masterabschluss eines konsekutiven Studienganges in Psychologie einer staatlich anerkannten Hochschule, der als solcher akkreditiert ist, i. S. des § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) PsychThG als einem Universitätsabschluss gleichstehend eingestuft. Das Fach „Klinische Psychologie“ muss im Masterstudiengang geprüft und bestanden worden sein. Der Studiengang muss mit „Psychologie“ benannt sein (nicht mit „Bindestrich- oder Schwerpunktabschlüssen in einem Bereich der Psychologie wie z. B. Wirtschafts-, Rehabilitations- oder Gesundheitspsychologie). Auf den Studiengang des vorausgehenden Bachelorabschlusses kommt es hierbei rechtlich nicht an.
  • oder ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom oder Masterabschluss im Studiengang Psychologie.
  • oder ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie.
  • oder eine im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik.

Bei den Gleichwertigkeitsprüfungen von ausländischen Hochschulabschlüssen in Psychologie werden die obg. Kriterien zum Abschluss an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule zugrunde gelegt (akkreditierter Studiengang Psychologie, Umfang 120 ECTS und bestandene Prüfung im Fach Klinische Psychologie).
Hierunter fallen:

  • Bachelorabschlüsse in Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften, Heilpädagogik, Gymnasiallehramt mit dem Hauptfach Erziehungswissenschaften/Pädagogik neben den beiden Unterrichtsfächern.
  • Ein Masterabschluss wird aus landeshochschulrechtlichen Gründen von Rechts wegen nicht vorausgesetzt. Das Fakip verlangt jedoch aus Gründen der Gleichstellung einen Masterabschluss für die Aufnahme der Ausbildung. Dieser Master sollte vorbereitend sein für die Ausbildung in Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie und wird ggf. im Einzelfall geprüft.
  • Magisterabschlüsse mit Erziehungswissenschaften oder Pädagogik als erstes oder zweites Hauptfach
  • Abschlüsse in Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit an der Berufsakademie/Duale Hochschule Baden-Württemberg gem. § 1 Abs. 2 Berufsakademiegesetz Baden-Württemberg.
  • ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom, Bachelor oder Master in den Studiengängen Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften oder Heilpädagogik oder
  • ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium.

Die Abschlüsse in Sonderpädagogik und Bildungswissenschaften benötigen zusätzlich einen Bachelor oder Master in Pädagogik, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildung und Erziehung.
Studienabschluss Musiktherapie und Kunsttherapie:
Sie erfüllen nur mit einem zusätzlichen Bachelor oder Master in Pädagogik, Soziale Arbeit, Heilpädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildung und Erziehung einer Universität oder HAW/FH die Zugangsvoraussetzungen.
Lehramtsabschlüsse:
Lehramtsabschlüsse Grund-Haupt-Realschule (1. Staatsexamen) und Sonderschullehramt erfüllen nur mit einem zusätzlichen Bachelor oder Master in Pädagogik, Soziale Arbeit, Heilpädagogik, Erziehungswissenschaften oder Bildung und Erziehung einer Universität oder HAW/FH die Zugangsvoraussetzungen.

Das Regierungspräsidium Stuttgart legt die Zugangsvoraussetzungen fest. Bei ausländischen Abschlüssen und klärungsbedürftigen inländischen Abschlüssen kann das Fakip nach einer erfolgreichen Bewerbung eine rechtliche Auskunft zum Vorliegen der Zugangsvoraussetzung vom Regierungspräsidium einholen. Mehr Informationen, auch zu ausländischen Studienabschlüssen, finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Quelle: Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie am Regierungspräsidium Baden-Württemberg

Termine, Fristen und Gebühren für das Auswahlgespräch

Der nächstmögliche Ausbildungsbeginn ist Oktober 2024. Die Bewerbungsphase hierfür ist vorerst abgeschlossen. Für den Ausbildungsbeginn 2025 nehmen wir Bewerbungen ab September 2024 entgegen.

Ablauf: Eine Einladung zum Auswahlgespräch erfolgt nach Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Für die Durchführung dieses Auswahlgesprächs erhebt das Fakip eine Gebühr in Höhe von 75 €.  Mit Teilnahme an dem Gespräch erklären Sie sich mit der Rechnungsstellung einverstanden. Die Gebühr wird unabhängig vom Ausgang des Bewerbungsverfahrens fällig.

Besuchen Sie gerne vorab unsere Informationsveranstaltung, diese findet in der Regel im Frühsommer (Mai/Juni) eines jeden Jahres statt. Sollten Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, zögern Sie nicht uns eine Mail zu schreiben oder uns anzurufen. Wir beraten und informieren Sie hierzu gern!

Die Theorieveranstaltungen beginnen im Oktober eines jeden Jahres. Zuvor wird es im September eine Begrüßungsveranstaltung und ein Propädeutikum zu den Themen Lerntheorien und Methodenlehre geben. Das Propädeutikum steht allen Teilnehmerinnen und Teilehmern offen, die im Studium diese Inhalte noch nicht gehabt haben oder sie auffrischen und vertiefen möchten.

Was kostet die postgraduale Ausbildung?

Die Ausbildungskosten für das Curriculum setzen sich auf folgende Weise zusammen:

  • Ein fester Betrag für die Kosten der theoretischen Ausbildung und der Koordination der gesamten Ausbildung (im folgenden Kursgebühren), zahlbar in Form von monatlichen Beträgen in einem Zeitraum von einem Jahr
  • Kosten für die Supervision und die Selbsterfahrung, die Ihnen quartalsweise in Rechnung gestellt werden
  • Für die abrechnungsfähigen therapeutischen Behandlungen, die Sie im Rahmen der praktischen Ausbildung an der Fakip-Ausbildungsambulanz durchführen, erhalten Sie eine Vergütung als freie Mitarbeiterin oder freier Mitarbeiter

Bewerbungsverfahren

Bitte füllen Sie während der Bewerbungsphase den Aufnahmeantrag aus:

Aufnahmeantrag (Kurzbewerbung, PDF)

Sollten Sie Ihr Studium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen haben, können Sie Ihr Zeugnis gerne nachreichen.
Teilen Sie uns in diesem Falle den voraussichtlichen Termin für den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums mit.

Ihre Bewerbungsunterlagen mit der ausgefüllten Kurzbewerbung, Lebenslauf, Zeugnissen und einem kurzen Motivationsschreiben richten Sie bitte an Frau Lynn Sablottny und Frau Julia Dietzer und senden diese – vorzugsweise digital per E-Mail – an anne.fritz@fakip.de

oder alternativ per Post an:

 
Fakip – Freiburger Ausbildungsinstitut für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Fakip GmbH

z.Hd. Frau Lynn Sablottny / Frau Julia Dietzer

Engelbergerstraße 41k

79106 Freiburg

Mit der digitalen oder analogen Einsendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß der aktuell
geltenden allgemeinen Datenschutzerklärung sowie unseren BewerberInnen-Datenschutzerklärung einverstanden.