Absolvierung der 1200 Stunden in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Einrichtung

Im Folgenden finden Sie die Kooperationseinrichtungen, in denen die praktische Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Ziff. 1 KJPyschTh-APrV absolviert werden kann:

 

Absolvierung der 600 Stunden in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung

Im Folgenden finden Sie die Kooperationseinrichtungen, in denen die praktische Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 Ziff. 2 KJPyschTh-APrV absolviert werden kann: